Allgemeine Geschäftsbedingungen Schloss Hagerhof GmbH & Co. KG

Reisebedingungen der Basketballcamps am Schloss Hagerhof

1. Geltungsbereich

1.1         Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche bei der Schloss Hagerhof GmbH & Co. KG (Veranstalter) über die Webseite www.basketballcamps.de (Webseite), per Telefon, E-Mail oder Fax getätigte Buchungen und werden Inhalt der hierüber abgeschlossenen Verträge.

1.2         Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB. Diese stehen in der jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite unter dem Menüpunkt „AGB“ zur Verfügung.

2. Definitionen

2.1         Anmelder meint die Person, welche die Buchung durchführt und Vertragspartner des Veranstalters wird.

2.2         Teilnehmer meint die Person, welche die vom Veranstalter durchgeführte Reiseleistung in Anspruch nimmt.

3. Informationen zum Vertragsschluss

3.1         Die Webseite steht in deutscher Sprache zur Verfügung.

3.2         Die Darstellung der Reiseleistung auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Veranstalters dar. Erst der Anmelder gibt nach Eingabe der erforderlichen Daten und durch Klicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ im abschließenden Schritt des Buchungsprozesses ein rechtlich verbindliches Angebot in Bezug auf die im Warenkorb befindliche Reiseleistung gegenüber dem Veranstalter ab.

3.3         Der Anmelder kann alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Buchungsanfrage laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

3.4         Alle Eingaben werden insbesondere vor verbindlicher Abgabe der Buchungsanfrage noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen vom Anmelder korrigiert werden.

3.5         Der Anmelder erhält unverzüglich nach Eingang seiner Buchungsanfrage beim Reiseanbieter eine unverbindliche Anmeldebestätigung per E-Mail zugesendet. Ein Vertrag kommt allerdings erst dann zustande, wenn die Buchungsanfrage durch den Veranstalter ausdrücklich bestätigt wird (Buchungsbestätigung). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, so liegt ein neues Angebot auf Abschluss eines Vertrags durch den Veranstalter vor, an das dieser für die Dauer von zehn (10) Tagen gebunden ist. Ein Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Anmelder innerhalb von zehn (10) Tagen die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Anzahlung des Reispreises erklärt.

3.6         Der Vertragstext einschließlich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB wird vom Veranstalter nicht gespeichert und ist dem Anmelder daher in dieser Fassung nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich. Der Anmelder hat jedoch die Möglichkeit, die AGB im Rahmen des Buchungsvorgangs abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

3.7         Speziellen und an dieser Stelle nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt der Veranstalter nicht.

4. Erforderliche Erklärungen und Einwilligungen

4.1         Unabhängig vom Vertragsabschluss wird der Anmelder aufgefordert, eine gesonderte Einwilligungserklärung bis spätestens zum Beginn der Reise vorzulegen. Der Inhalt der Einwilligungserklärung wird Vertragsbestandteil.

4.2         Sofern aufgrund besonderer Gesamtumstände weitere Erklärungen und Einwilligungen vom Anmelder abzugeben sind, wird der Anmelder darauf hingewiesen. Auch diese Erklärungen und Einwilligungen werden Vertragsbestandteil.

5. Reisevertrag

5.1         Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung bestimmen sich nach der Reiseausschreibung auf der Webseite und den ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Anmelder vorliegen.

5.2         Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.

5.3         Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Veranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung auf der Webseite stehen.

5.4         Der Veranstalter weist darauf hin, dass für die im Rahmen des Fernabsatzes (z. B. Brief, Telefonanruf, E-Mail, Webseite) angebotenen Reiseleistungen kein Widerrufsrecht gegeben ist. Es besteht lediglich ein gesetzliches Rücktrittsrecht.

6. Insolvenzversicherung

6.1         Der Veranstalter hat eine Insolvenzversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen (Policen-Nummer 1130478120). Ein Sicherungsschein befindet sich in der Buchungsbestätigung.

6.2         Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651k BGB insolvenzgesichert.

7. Zahlung des Reisepreises

7.1         Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden 25% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Zusätzlich zur Anzahlung wird – beim Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung – die Versicherungsprämie zur Zahlung fällig.

7.2         Geht die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit ein und wird nach erneuter Zahlungsaufforderung unter angemessener Fristsetzung keine Anzahlung geleistet, ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall gilt die Kostenregelung in Ziffer 9 entsprechend. Dies gilt nicht, wenn die Zahlungsverzögerung nicht vom Anmelder oder überwiegend vom Veranstalter zu vertreten ist.

7.3         Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor Reisebeginn gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).

7.4         Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsanfrage und Reisebeginn weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung in voller Höhe spätestens zehn (10) Tage vor Reisebeginn zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).

7.5         Ist bis spätestens fünf (5) Tage vor Reisebeginn keine Zahlung erfolgt (Feststellung des Zahlungseingangs), besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Der Zahlungsnachweis ist durch bankbestätigten Zahlungsbeleg per E-Mail an anmeldung@basketballcamps.de oder die Faxnummer +49 (0) 2224 18 75 001 zu senden. Nicht erfolgte Zahlungen werden als Rücktritt vom Vertrag bewertet.

7.6         Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

8. Änderung an der Reiseleistung und Ersetzung eines Teilnehmers

8.1         Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen an der Reiseleistung vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Anmelder unverzüglich unterrichten.

8.2         Bis zum Reisebeginn kann der Anmelder den von ihm benannten Teilnehmer durch einen anderen geeigneten Teilnehmer ersetzen. Die Mitteilung an den Veranstalter hierüber hat in Textform zu erfolgen. Die Kosten für die Ersetzung eines Teilnehmers betragen 30,00 EUR. Der Anmelder ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung keine oder geringere Kosten entstanden sind.

8.3         Der Veranstalter benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des anderen Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet der Anmelder zusammen mit dem gesetzlichen Vertreter des Ersatzteilnehmers als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch die Ersetzung entstandenen Mehrkosten.

9. Rücktritt durch den Anmelder

9.1         Der Anmelder kann jederzeit vor Reisebeginn den Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Veranstalter erklären. Dem Anmelder wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln (z. B. per Post oder per E-Mail).

9.2         Tritt der Anmelder vor Reisebeginn zurück oder tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

9.3         Die Rücktrittsgebühren sind pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Anmelders vom Reiseveranstalter zu begründen. Dem Anmelder bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Veranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

9.4         Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig am Ort der Reise einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der erforderlichen Erklärungen nicht angetreten werden kann.

9.5         Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Höhe der Rücktrittsgebühren ist von der gewählten Leistung abhängig. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro Teilnehmer in Prozenten des Reisepreises:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
  • bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
  • bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
  • bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 70%
  • bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
  • bis einen Tag vor Reisebeginn 85%
  • am Anreisetag / bei Nichterscheinen 90%

9.6         Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkretere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

9.7         Der Veranstalter kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Ort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

10. Rücktritt durch den Veranstalter

10.1       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Anmelder auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

10.2       Der Veranstalter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

11. Kündigung durch den Veranstalter

11.1       Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters, die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Teilnehmer gegen die Campordnung verstößt, die Bestandteil der Einwilligungserklärung nach Ziffer 4.1 ist.

11.2       Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

12. Versicherungen

12.1       Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen der ERGO Reiseversicherung AG wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

12.2       Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Der Veranstalter ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

13.Gewährleistung

13.1       Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Anmelder den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Anmelder bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Anmelders gerechtfertigt ist.

13.2       Der Anmelder bzw. Teilnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich am Ort der Reise zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Anmelder bzw. Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so scheiden reiserechtliche Gewährleistungsansprüche aus.

14. Haftung

14.1       Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

14.2       Die deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

14.3       Möglicherweise über die in Ziffern 14.1 und 14.2 hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.

15. Beanstandungen, Ausschlussfristen und Verjährung

15.1       Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit dem Veranstalter vor Ort eine Niederschrift erstellt werden.

15.2       Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung muss der Anmelder innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend machen (z. B. per E-Mail an anmeldung@basketballcamps.de oder per Post an die Schloss Hagerhof GmbH & Co. KG, Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef). Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

15.3       Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

15.4       Ansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei (2) Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem (1) Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

15.5       Schweben zwischen dem Anmelder und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Anmelder oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei (3) Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16. Erfüllungsort, Rechtswahl

16.1       Erfüllungsort ist Bad Honnef am Rhein.

16.2       Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Anmelder sowie dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Anmelder bzw. Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

17. Verbraucherstreitbeilegung, Online-Streitbeilegungs-Plattform

Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Der Veranstalter weist ferner für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Alle Angaben entsprechen dem Stand November 2020.